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ruheloser, umgehender Geist eines Verstorbenen; Geist, Gespenst:
der Tote hat als W. sein Grab verlassen.
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Wiedergänger,
Volksglauben: Tote, die als unerlöste Seelen keine Ruhe finden und daher umgehen, meist zur Mitternacht auf Friedhöfen, im Haus, an Wegkreuzungen, am Ort ihres Todes oder ihres ungesühnten Frevels beziehungsweise Verbrechens. Zu Wiedergängern können besonders Verunglückte, Selbstmörder, Geizige, aber auch Ermordete werden. Erst nach völliger Zerstörung des Leichnams (z. B. durch Pfählen) ist der Spuk gebannt. Parallelen gibt es zu der Vorstellung des lebenden Leichnams (der Tote als Gast); besondere Arten der Wiedergänger sind die Vampire und die Weiße Frau.
C. Lecouteaux: Gesch. der Gespenster u. W. im MA. (a. d. Frz., 1987).
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Universal-Lexikon. 2012.