Wịnd|schutz 〈m.; -es; unz.〉
1. Schutz vor dem Wind
2. bauliche Vorrichtung zum Schutz gegen den Wind, Windschirm, Windfangtür, Windschutzscheibe usw.
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Wịnd|schutz, der:
a) <o. Pl.> Schutz vor der Einwirkung des Windes:
die Hütte steht im W. eines Hügels;
b) etw., was einen Windschutz (a) bietet.
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Windschutz,
der Schutz landwirtschaftlicher Kulturen vor starken Winden zur Verminderung von Windschäden, der Verdunstung, der Bodenerosion durch Wind und zur gleichmäßigen Verteilung der Winterniederschläge (Schnee). Durch Anlage von Hecken (Knicks), Baumstreifen oder Waldstreifen, in kleinerem Umfang durch Verwendung von Zäunen oder Rohrmatten wird die Windgeschwindigkeit in Bodennähe herabgesetzt. - Windschutz wird außer für Pflanzungen z. B. auch bei Einzelhöfen vor Häusern angelegt.
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Universal-Lexikon. 2012.