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Zi|vil|stand, der (schweiz.):
Familien-, Personenstand.
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Zivilstand,
herkömmlich die Gesamtheit der im bürgerlichen Berufsleben stehenden Personen im Gegensatz zum Soldatenstand. Im Sinn von »status civilis« des römischen Rechts bezeichnet Zivilstand auch die Rechtsfähigkeit im bürgerlichen Recht. Im engeren Sinn (»état civil«) wird unter Zivilstand der Personenstand begriffen. - Zivilstandsamt, in der Schweiz das Standesamt.
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Zi|vil|stand, der (schweiz.): Familien-, Personenstand.
Universal-Lexikon. 2012.