E|lek|t|ro|nen|paar:
1) aus zwei durch die Gegenläufigkeit ihrer Spins aneinander gekoppelten ↑ Valenzelektronen bestehendes Paar, das als bindendes E. (σ-E. bei Einfachbindungen, π-E. bei Doppelbindungen zwischen versch. Atomen) oder als nichtbindendes (freies, einsames) E. (am Atom eines E.-Donators lokalisiert) auftreten kann. In Konstitutionsformeln werden E. durch Valenzstriche oder Doppelpunkte (↑ Elektronenformel) dargestellt;
2) ↑ Cooper-Paar
3) ein Elektron-Positron-Paar (↑ Paarbildung, 1).
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Elektronenpaar,
1) Chemie: Bezeichnung für zwei Valenzelektronen mit entgegengesetztem Spin, die in einem Molekül von zwei Atomen (gemeinsames Elektronenpaar) stammen und durch ihren fortwährenden quantenmechanischen Austausch die daher auch als Elektronenpaarbindung bezeichnete homöopolare chemische Bindung (Atombindung) dieser Atome bewirken (in chemischen Formeln durch einen Valenzstrich symbolisiert). Ein freies oder einsames Elektronenpaar hingegen ist nur an einem Atom (z. B. im Ammoniakmolekül am Stickstoffatom) gebunden und nicht an der chemischen Bindung der Atome beteiligt.
2) Physik: 1) eines der für die Supraleitung verantwortlichen Cooper-Paare; 2) ein Elektron-Positron-Paar, Paarbildung.
Universal-Lexikon. 2012.