Akademik

diesbezüglich
bezugnehmend; mit Bezug auf; in Bezug auf; bezüglich; zu diesem Thema; zu diesem Punkt; hierzu

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dies|be|züg|lich ['di:sbəts̮y:klɪç] <Adj.>:
auf diese Angelegenheit bezüglich:
es ist verboten, die Straße nach 20 Uhr zu betreten. Eine diesbezügliche Vorschrift ist schon vor einigen Tagen erlassen worden.
Syn.: dazu, hierauf Bezug nehmend (Amtsspr., Kaufmannsspr.), hierzu, in Bezug darauf, in diesem Punkt, in dieser Beziehung, mit Bezug darauf (Amtsspr., Kaufmannsspr.), zu diesem Punkt.

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dies|be|züg|lich 〈Adj.〉 sich hierauf beziehend, das Erwähnte betreffend, hierzu, dazu ● die \diesbezügliche Vereinbarung; \diesbezüglich möchte ich noch sagen ...

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dies|be|züg|lich <Adj.>:
in Bezug auf diese Angelegenheit; das Erwähnte betreffend:
eine -e Frage;
d. (hierzu) kann ich keine Angaben machen.

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dies|be|züg|lich <Adj.>: in Bezug auf diese Angelegenheit; das Erwähnte betreffend: eine -e Frage; d. (hierzu) kann ich keine Angaben machen.

Universal-Lexikon. 2012.