Akademik

hierzu
zu diesem Thema; zu diesem Punkt; diesbezüglich

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hier|zu ['hi:ɐ̯'ts̮u:] <Pronominaladverb>:
1. dazu:
hierzu bin ich in der Eile nicht mehr gekommen.
2. im Hinblick auf, in Bezug auf diese soeben erwähnte Sache, Angelegenheit:
hierzu gab der Politiker keinen Kommentar ab.
Syn.: diesbezüglich, zu diesem Punkt, zu dieser Frage.

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hier|zu 〈Adv.〉
1. zu dieser Angelegenheit
2. zu dieser Sache, dieser Gruppe
● \hierzu gehören auch die folgenden Arten; \hierzu kommt (noch), dass ...; \hierzu möchte ich bemerken, dass ...

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hier|zu [auch: …'t̮su:, mit besonderem Nachdruck: 'hi:ɐ̯…] <Adv.> [aus hier u. 1zu]:
1.
a) zu dieser Sache, diesem Gegenstand hier [hinzu], zu der soeben erwähnten Sache, dem soeben erwähnten Gegenstand o. Ä. [hinzu]; mit der erwähnten Sache zusammen:
das Kleid ist schwarz, h. trägt sie eine rote Kette;
h. (zu diesem Essen) gehört ein Bier;
b) zu der soeben erwähnten Gruppe, Kategorie o. Ä.:
es gibt viele Arten von Singvögeln; h. gehören auch die Sperlinge.
2. zu dem soeben genannten Zweck, Ziel; für den soeben genannten Zweck:
Sie haben sich viel vorgenommen; h. möchte ich Ihnen Glück wünschen.
3. hinsichtlich der soeben erwähnten Sache, Angelegenheit o. Ä.:
h. möchte ich nichts mehr sagen.

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hier|zu [auch: -'-, mit bes. Nachdruck: '- -] <Adv.> [aus ↑hier u. ↑zu]: 1. a) zu dieser Sache, diesem Gegenstand hier [hinzu], zu der soeben erwähnten Sache, dem soeben erwähnten Gegenstand o. Ä. [hinzu]; mit der erwähnten Sache zusammen: das Kleid ist schwarz; h. trägt sie eine rote Kette; h. (zu diesem Essen) gehört ein Bier; b) zu der soeben erwähnten Gruppe, Kategorie o. Ä.: h. gehören eine Reihe von Personen; Singvögel gibt es mit vielen Arten; h. gehören auch die Sperlinge. 2. zu dem soeben genannten Zweck, Ziel; für den soeben genannten Zweck: h. raten, Glück wünschen. 3. hinsichtlich der soeben erwähnten Sache, Angelegenheit o. Ä.: „... der Prinz wünscht meine Bücher zu sehen. Darf ich Sie bitten, sich h. zu äußern?“ (Th. Mann, Hoheit 197).

Universal-Lexikon. 2012.