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Anwendungssoftware
Applikation; Anwendersoftware; Programmsystem

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Ạn|wen|dungs|soft|ware, die (EDV):
Software, die ein od. mehrere Anwenderprogramme enthält.

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Anwendungssoftware
 
[-sɔftweə], Applikationssoftware, Informatik: Sammelbezeichnung für alle Programme (Anwendungsprogramme beziehungsweise Anwenderprogramme), die nicht zum Betriebssystem gehören und für einen oder mehrere Anwender zur Lösung spezieller Datenverarbeitungsaufgaben entwickelt wurden. Sie können vom Hersteller, von Softwarehäusern oder vom Anwender selbst erstellt werden. Programme der Standardanwendungssoftware sind weniger spezialisiert und werden von verschiedenen Benutzern verwendet. Typ. Standardanwendungspakete betreffen im kommerziellen Bereich z. B. Textverarbeitung, Datenbanken, Tabellenkalkukationen, im weiteren Sinn auch Finanzbuchhaltung, Material- und Lagerwirtschaft sowie Produktionsplanung.

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Ạn|wen|dungs|soft|ware, die (EDV): Software, die ein od. mehrere Anwenderprogramme enthält.

Universal-Lexikon. 2012.