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ge|walt|sam [gə'valtza:m] <Adj.>:1. unter Anwendung physischer Kraft [durchgeführt]:
er öffnete die Tür gewaltsam.
Syn.: mit Gewalt.
2. mit Zwang [durchgeführt]:
der Streik wurde gewaltsam unterdrückt.
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ge|wạlt|sam 〈Adj.〉 mit Gewalteinsatz (erzwungen), durch Gewalt (herbeigeführt) ● eines \gewaltsamen Todes sterben ermordet werden; etwas \gewaltsam auslegen, deuten so wie man es braucht; eine Tür \gewaltsam aufbrechen; \gewaltsam in eine Wohnung eindringen
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ge|wạlt|sam <Adj.>:
unter Gewaltanwendung, durch Gewalteinwirkung [geschehend]:
eine -e Vertreibung;
ein -es Ende nehmen (keines natürlichen Todes sterben);
g. die Eingangstür öffnen.
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ge|wạlt|sam <Adj.>: unter Gewaltanwendung, durch Gewalteinwirkung [geschehend]: eine -e Vertreibung; ein -er Tod; ein -es Ende nehmen (keines natürlichen Todes sterben); In der Frühzeit gipfelt die Bestattungszeremonie im -en (zerstörerischen, unbarmherzigen) Inferno des Feuers (Archäologie 2, 1997, 9); Musik und Marschtakt werden immer -er (Weiss, Marat 135); g. die Tür öffnen; hinter der Bemühung, sie (= die verrinnende Jugend) oft g. (mit allen Mitteln) zu konservieren ..., steht das Wissen um den Tod (Thielicke, Ich glaube 181).
Universal-Lexikon. 2012.