Ạr|beits|zwang, der:
Anwendung hoheitlicher Mittel, mit denen jmd. zum Erbringen bestimmter Arbeiten gezwungen wird, z. B. bei der Zwangsarbeit.
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Arbeitszwang,
die Anwendung von hoheitlichen Mitteln, um jemanden zur Erbringung von Arbeiten zu veranlassen. In Deutschland ist Arbeitszwang grundsätzlich unzulässig (Ausnahme Notstandsverfassung). Arbeitspflicht, Zwangsarbeit.
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Ạr|beits|zwang, der: Anwendung hoheitlicher Mittel, mit denen jmd. zum Erbringen bestimmter Arbeiten gezwungen wird, z. B. bei der Zwangsarbeit.
Universal-Lexikon. 2012.