Ari|er|nach|weis, der (nationalsoz.):
(in der rassistischen Ideologie des Nationalsozialismus) amtlicher Nachweis der sog. ↑ arischen (2) Abstammung.
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Ari|ernachweis,
im nationalsozialistischen Deutschland für bestimmte Personengruppen geforderter Nachweis einer »rein arischen Abstammung« für die Großeltern; Element der NS-Rassenpolitik (»Arisierung«). Der Ariernachweis war durch eine beglaubigte Ahnentafel zu erbringen und wurde nach 1933 neben Beamten (laut Berufsbeamtengesetz vom 7. 4. 1933, »Arierparagraph« [ Rassengesetze]) auch von allen Arbeitern beziehungsweise Angestellten im öffentlichen Dienst, von Ärzten, Juristen und Schülern höherer Schulen erhoben. Nach dem Reichserbhofgesetz vom 29. 3. 1933 mussten Bauern den Ariernachweis bis 1800 (auch für den Ehepartner) erbringen, gleiches galt für die Aufnahme in die NSDAP; für den Eintritt in die SS war der Ariernachweis bis 1750 erforderlich.
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Ari|er|nach|weis, der (nationalsoz.): (in der rassistischen Ideologie des Nationalsozialismus) amtlicher Nachweis der sog. arischen (2) Abstammung.
Universal-Lexikon. 2012.