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ab|lie|fern ['apli:fɐn], lieferte ab, abgeliefert <tr.; hat:nach Vorschrift übergeben, aushändigen:
er hat die Tasche beim Fundbüro abgeliefert; den Rest des Geldes lieferte sie der Mutter ab.
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ạb||lie|fern 〈V. tr.; hat〉 abgeben, pflichtgemäß überreichen, aushändigen ● die bestellten Waren \abliefern; die Kinder bei den Eltern \abliefern 〈umg.〉; mit diesem Konzert hat die Band ein Meisterwerk abgeliefert 〈fig.〉
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ạb|lie|fern <sw. V.; hat:
1. pflichtgemäß [einem zuständigen Empfänger] übergeben, aushändigen:
Waren bei der Firma a.;
Ü sie hat eine bemerkenswerte Show abgeliefert (präsentiert, dargeboten).
2. (ugs.) an einen vereinbarten Ort bringen, einer zuständigen Stelle übergeben:
die Kinder bei den Eltern a.
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ạb|lie|fern <sw. V.; hat: 1. pflichtgemäß [einem zuständigen Empfänger] übergeben, aushändigen: Waren a.; den Rest des Geldes lieferte sie dem Vater ab; Ü Da kam einer aus dem Ausland, lieferte seinen ... Singsang vor dem Mikrofon ab (Jargon; präsentierte ihn; Hörzu 19, 1983, 45); Er (= ein Auto) hatte 12 Zylinder, 9,4 Liter Hubraum und lieferte 220 PS ab (Jargon; hatte 220 PS; ADAC-Motorwelt 5, 1986, 30). 2. (ugs.) an einen vereinbarten Ort bringen, einer zuständigen Stelle übergeben: die Tochter wieder bei den Eltern a.; Du hast Torsten bei Mutti abgeliefert (ihn in ihre Obhut gebracht) und bist nach Amerika geflogen (Danella, Hotel 150).
Universal-Lexikon. 2012.