Akademik

überbringen
zustellen

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über|brin|gen [y:bɐ'brɪŋən], überbrachte, überbracht <tr.; hat:
(jmdm. etwas) im Auftrag eines anderen, als Bote o. Ä. bringen, zustellen:
ich überbrachte das Geld im Auftrage des Vereins; eine Nachricht, eine Botschaft, eine Urkunde überbringen; Glückwünsche überbringen (in jmds. Namen gratulieren).
Syn.: abgeben, abliefern, aushändigen, übergeben.

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über|brịn|gen 〈V. tr. 118; hat〉 jmdm. etwas \überbringen etwas zu jmdm. bringen ● jmdm. einen Brief, eine Nachricht \überbringen; jmdm. Glückwünsche (von jmdm.) \überbringen ausrichten

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über|brịn|gen <unr. V.; hat (geh.):
jmdm. etw. bringen, zustellen:
jmdm. einen Brief, eine Nachricht ü.;
jmds. Glückwünsche/von jmdm. Glückwünsche ü. (in jmds. Namen gratulieren).
Dazu:
Über|brịn|ger, der; -s, -;
Über|brịn|ge|rin, die; -, -nen;
Über|brịn|gung, die; -, -en <Pl. selten>.

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über|brịn|gen <unr. V.; hat (geh.): jmdm. etw. bringen, zustellen: jmdm. einen Brief, eine Nachricht ü.; Der Kabinettssekretär überbringt den Befehl persönlich (St. Zweig, Fouché 156); Als Peachum im Auftrag der TSV Coax das für Hale bestimmte Geld überbrachte ... (Brecht, Groschen 167); jmds. Glückwünsche/von jmdm. Glückwünsche ü. (in jmds. Namen gratulieren).

Universal-Lexikon. 2012.