Akademik

beipflichten
billigen; empfehlen; bestätigen; etwas gutheißen; jedes Wort unterschreiben können (umgangssprachlich); (mit etwas) konform gehen; übereinstimmen; gleicher Meinung sein; zustimmen; einverstanden (sein)

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bei|pflich|ten ['bai̮pf̮lɪçtn̩], pflichtete bei, beigepflichtet <itr.; hat:
nachdrücklich beistimmen, recht geben:
viele pflichteten ihm, seiner Beurteilung der Lage bei.
Syn.: sich anschließen, bejahen, einverstanden sein mit, gutheißen, übereinstimmen, zustimmen.

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bei||pflich|ten 〈V. intr.; hatRecht geben, zustimmen ● jmdm., einer Meinung, einem Vorschlag \beipflichten

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bei|pflich|ten <sw. V.; hat:
jmdm. od. jmds. Meinung zustimmen; sich zustimmend äußern:
einem Vorschlag in allen Punkten b.

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bei|pflich|ten <sw. V.; hat: jmdm. od. jmds. Meinung zustimmen; sich zustimmend äußern: einem Vorschlag in allen Punkten b.; Nach dem Rapport pflichtete Sir Anthony dem Inspektor bei, dass die Aussage der Lady Lucan einige Wünsche offen ließ (Prodöhl, Tod 262); „Ja“, pflichtete der Matthias bei, „die Gämsen rennen manchmal wie die Besessenen“ (Broch, Versucher 267).

Universal-Lexikon. 2012.