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Rück|ga|be ['rʏkga:bə], die; -, -n:das Zurückgeben:
wir bitten um möglichst umgehende Rückgabe der entliehenen Bücher.
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Rụ̈ck|ga|be 〈f. 19〉 Zurückgabe, Zurückgeben von verlorenen, geliehenen od. gestohlenen Gegenständen an den Eigentümer ● gegen \Rückgabe der Eintrittskarte; mit der Bitte um \Rückgabe
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Rụ̈ck|ga|be, die <Pl. selten>:
1. das Zurückgeben von etw.:
bei verspäteter R. [der Bücher] erhebt die Bibliothek eine Säumnisgebühr;
gegen R. der Eintrittskarte;
mit der Bitte um schnelle R.;
jmdn. zur sofortigen R. von etw. auffordern.
2. (Sport, bes. Fußball) das Zurückspielen des Balles [zum eigenen Torwart].
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Rụ̈ck|ga|be, die <Pl. selten>: 1. das Zurückgeben von etw.: bei verspäteter R. [der Bücher] erhebt die Bibliothek eine Säumnisgebühr; gegen R. der Eintrittskarte; mit der Bitte um schnelle R.; jmdn. zur sofortigen R. von etw. auffordern. 2. (Sport, bes. Fußball) das Zurückspielen des Balles [zum eigenen Torwart]: Kritisch wurde es besonders, als Liebrich eine R. machte (Walter, Spiele 210).
Universal-Lexikon. 2012.