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streitig
strittig

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strei|tig ['ʃtrai̮tɪç]:
1. jmdm. etwas streitig machen: etwas, was ein anderer hat, für sich beanspruchen:
er wollte ihr ihren neuen Posten streitig machen; der Hund machte den Katzen das Futter streitig.
Syn.: jmdm. etwas abspenstig machen wollen, jmdm. etwas wegnehmen wollen.
2. (Rechtsspr.) den Gegenstand eines Rechtsstreites darstellend:
streitige Tatsachen, Ansprüche.
 
• streitig/strittig
Das Adjektiv streitig wird außer in der Wendung »jemandem etwas streitig machen« und in der Verneinung »unstreitig« nur noch im juristischen Sinne von »anhängig« gebraucht. Sonst ist heute strittig üblich:
– Das bleibt eine strittige Sache.
– Dieser Punkt ist strittig.

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strei|tig 〈Adj.〉
1. strittig, umstritten, fraglich, nicht geklärt
2. 〈Rechtsw.〉 einem Gericht zur Entscheidung vorgelegt
● eine \streitige Angelegenheit; die Sache ist \streitig; jmdm. eine Sache \streitig machen behaupten, dass jmd. keinen Anspruch auf eine Sache hat; \streitige Gerichtsbarkeit Gerichtsbarkeit, die sich mit der Klärung von Streitfällen befasst; →a. strittig [<mhd. stritec <ahd. stritigkampflustig; starrsinnig“; → Streit]

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strei|tig <Adj.> [mhd. strītec, ahd. strītig = kampflustig; starrsinnig]:
1. (seltener) strittig, umstritten:
-e Fragen;
jmdm. jmdn., etw. s. machen (jmdm. das Anrecht auf jmdn., etw. bestreiten, jmdn., etw. für sich beanspruchen: den Engländern die Vorherrschaft auf dem Meer s. machen).
2. (Rechtsspr.) den Gegenstand eines Rechtsstreites darstellend:
-e Tatsachen, Ansprüche.

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strei|tig <Adj.> [mhd. strītec, ahd. strītig = kampflustig; starrsinnig]: 1. (seltener) strittig, umstritten: eine Lösung der zahlreichen ... -en Einzelfragen (Börsenblatt 22, 1973, 1 727); *jmdm. jmdn., etw. s. machen (jmdm. das Anrecht auf jmdn., etw. bestreiten, jmdn., etw. für sich beanspruchen): plötzlich kommen ... andere Katzen und machen den kranken Tieren das Futter s. (Fels, Kanakenfauna 98); Den Bürgern soll ihr heiligstes Gut s. gemacht werden - das Auto (natur 6, 1994, 8). 2. (Rechtsspr.) sich widersprechend, umstritten u. daher die Entscheidung eines Gerichts nötig machend; den Gegenstand eines Rechtsstreites darstellend: -e Tatsachen, Ansprüche; eine -e Verhandlung (Verhandlung mit streitigem Gegenstand); „Ein -es Scheidungsverfahren“, fanden drei Richter, „bringt für die Parteien regelmäßig schon so viele Belastungen mit sich“ (Spiegel 3, 1977, 45).

Universal-Lexikon. 2012.