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Be|sịtz|stand 〈m. 1u; unz.〉 Bestand an Besitz
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Be|sịtz|stand, der:
↑ Stand (4 a) dessen, was jmd., bes. ein Lohnabhängiger, im Hinblick auf die Höhe des Gehalts, der sozialen Leistungen o. Ä. erreicht hat:
den B. wahren;
etw. gehört zum sozialen B.;
Besitzstände werden verteidigt.
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Be|sịtz|stand, der: ↑Stand (4 a) dessen, was jmd., bes. ein Lohnabhängiger, im Hinblick auf die Höhe des Gehalts, der sozialen Leistungen o. Ä. erreicht hat: den B. wahren; Nun gibt es sicher kein besonderes Recht auf Urlaubsfreuden, aber sie gehören doch in etwa zum sozialen B. in diesem Lande (Saarbr. Zeitung 27. 6. 80, 2); Anstatt das Notwendige einzusehen, werden mit rattenhafter Verbissenheit überholte Besitzstände verteidigt (FR 16. 12. 96, 20); Ü Eine Aufgabe sozialliberaler Besitzstände verlangt die Union auch im Scheidungsrecht (Spiegel 11, 1983, 21).
Universal-Lexikon. 2012.