Akademik

einschreiten
(sich) einschalten; (sich) einmischen; dazwischentreten; intervenieren; eingreifen

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ein|schrei|ten ['ai̮nʃrai̮tn̩], schritt ein, eingeschritten <itr.; ist:
(als Autorität) gegen jmdn., etwas vorgehen, eingreifen, um etwas einzudämmen:
die Polizei musste gegen die Randalierer einschreiten.
Syn.: durchgreifen.

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ein||schrei|ten 〈V. intr. 228; istetwas unternehmen, vorgehen ● gegen jmdn. od. etwas \einschreiten; gegen Aufrührer, randalierende Rowdys \einschreiten; gegen Übergriffe, Missbräuche \einschreiten; gerichtlich, polizeilich gegen etwas \einschreiten

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ein|schrei|ten <st. V.; ist:
gegen jmdn., etw. energisch vorgehen; eingreifen:
gegen den Lärm, die Demonstranten e.;
die Polizei schritt nicht ein.

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ein|schrei|ten <st. V.; ist: gegen jmdn., etw. energisch vorgehen; eingreifen: gegen den Lärm, die Demonstranten e.; die Polizei schritt nicht ein; Bevensen hatte keinerlei Rechte, gegen das Manöver des Bernholdschen Tankschiffes einzuschreiten (Prodöhl, Tod 234).

Universal-Lexikon. 2012.