Ge|biets|ho|heit, die <o. Pl.>:
Territorialhoheit:
die G. der Bundesländer.
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Gebietshoheit,
die Befugnis eines Staates zur Ausübung der Staatsgewalt durch Hoheitsakte gegenüber den im Staatsgebiet befindlichen Personen (Ausnahmen: Exterritorialität, Immunität). Die Gebietshoheit steht in beschränktem Umfang auch sonstigen öffentlich-rechtlichen Gebietskörperschaften (z. B. Gemeinde, Kreis) zu. Die sich in der Gebietshoheit äußernde Territorialität der Staatsgewalt ist ein (seit dem Ausgang des Mittelalters verwirklichter) Wesenszug des modernen Staates.
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Ge|biets|ho|heit, die <o. Pl.>: Territorialhoheit: die G. der Bundesländer.
Universal-Lexikon. 2012.