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veräußern
transferieren; übertragen; verticken (umgangssprachlich); verramschen (umgangssprachlich); losschlagen; verhökern (umgangssprachlich); abstoßen; verschachern (umgangssprachlich); an den Mann bringen (umgangssprachlich); verklopfen (umgangssprachlich); verkaufen; vertreiben; verscherbeln (umgangssprachlich); versilbern (umgangssprachlich); vermarkten; verkloppen (umgangssprachlich); liquidieren (fachsprachlich); absetzen; zu Geld machen; raushauen (umgangssprachlich)

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ver|äu|ßern [fɛɐ̯'|ɔy̮sɐn] <tr.; hat:
einem andern als Eigentum überlassen, abgeben, besonders verkaufen:
sie war gezwungen, ihren Schmuck zu veräußern; ehe er auswanderte, veräußerte er all seine Habe.
Syn.: abstoßen, in klingende Münze umsetzen, sich trennen von, zu Geld machen.

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ver|äu|ßern 〈V. tr.; hat
1. verkaufen
2. übertragen (Recht)

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ver|äu|ßern <sw. V.; hat (bes. Rechtsspr.):
1. übereignen, verkaufen; (etw., worauf jmd. einen Anspruch hat) an jmd. anderen abtreten:
den Schmuck, die ganze Habe v.
2. (ein Recht) auf jmd. anderen übertragen:
der Staat kann die Schürfrechte [an eine Privatperson] v.

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ver|äu|ßern <sw. V.; hat (bes. Rechtsspr.): 1. übereignen, verkaufen; (etw., worauf jmd. einen Anspruch hat) an jmd. anderen abtreten: den Schmuck, die ganze Habe v.; Die in finanziellen Schwierigkeiten steckende Gesellschaft ... hatte schon seit längerem die beiden Flugzeuge zu v. versucht (NZZ 27. 8. 86, 1). 2. (ein Recht) auf jmd. anderen übertragen: der Staat kann die Schürfrechte [an eine Privatperson] v.

Universal-Lexikon. 2012.