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Ta|ge|geld 〈n. 12〉 Vergütung für die Arbeit od. Unkosten eines Tages, z. B. bei Reisenden; oV 〈süddt., österr., schweiz.〉 Taggeld
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Ta|ge|geld, das:
1.
a) Pauschbetrag, der für Verpflegungskosten bei Dienstreisen abgerechnet werden kann;
b) <Pl.> Aufwandsentschädigung, Diäten.
2. [von der Krankenversicherung bei Krankenhausaufenthalt gezahlte] Vergütung für einen Tag.
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Tagegeld,
Kurzbezeichnung für eine Zahlung aus einer privaten Krankenversicherung.
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Ta|ge|geld, das: 1. a) Pauschbetrag, der für Verpflegungskosten bei Dienstreisen abgerechnet werden kann; b) <Pl.> Aufwandsentschädigung, Diäten. 2. [von der Krankenversicherung bei Krankenhausaufenthalt gezahlte] Vergütung für einen Tag.
Universal-Lexikon. 2012.