Akademik

vorgreifen
(gedanklich) vorwegnehmen; antizipieren; vorausbemerken; anklingen lassen; anschneiden

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vor|grei|fen ['fo:ɐ̯grai̮fn̩], griff vor, vorgegriffen <itr.; hat:
a) etwas sagen, tun, was ein anderer [etwas später] selbst hätte sagen, tun wollen:
Sie greifen meinen Worten vor!; ich wollte dir nicht vorgreifen.
b) etwas tun, ohne abzuwarten, was vorher erfolgen müsste:
wir dürfen ihrer Entscheidung, seiner Stellungnahme, dem Spruch des Gerichts, dem Gutachten nicht vorgreifen.

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vor||grei|fen 〈V. intr. 158; hat
1. einer Sache \vorgreifen zuvorkommen, die Wirkung einer S. nicht abwarten
2. jmdm. \vorgreifen jmds. Handlung, Entscheidung vorwegnehmen, sie nicht abwarten
● ich möchte Ihrer Entscheidung nicht \vorgreifen, aber darf ich schon sagen, dass ...?

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vor|grei|fen <st. V.; hat:
1. nach vorn greifen:
mit beiden Händen v.;
Ü ich habe schon auf mein nächstes Monatsgehalt vorgegriffen.
2.
a) [schneller] das sagen, tun, was ein anderer [etw. später] hätte selbst sagen, tun wollen:
du darfst ihm bei dieser Entscheidung nicht v.;
ich wollte [Ihnen] nicht v., aber …;
b) handeln, bevor eine [offizielle] Entscheidung gefallen ist, bevor etw. Erwartetes [dessen Ausgang man hätte abwarten sollen] eintritt:
einer offiziellen Stellungnahme v.
3. beim Erzählen, Berichten o. Ä. etw. vorwegnehmen:
ich habe weit vorgegriffen und damit im Grunde das Wesentliche gesagt.

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vor|grei|fen <st. V.; hat: 1. nach vorn greifen: mit beiden Händen v.; Ü ich habe schon auf mein nächstes Monatsgehalt vorgegriffen. 2. a) [schneller] das sagen, tun, was ein anderer [etw. später] hätte selbst sagen, tun wollen: du darfst ihm bei dieser Entscheidung nicht v.; ich wollte [Ihnen] nicht v., aber ...; er selber hat es auch, allen seinen Interpreten vorgreifend, unmissverständlich bekannt (Reich-Ranicki, Th. Mann 88); Sie greifen meinem Gedankengange vor (Th. Mann, Krull 415); Ü sie griff dem Schicksal vor (Rinser, Mitte 92); b) handeln, bevor eine [offizielle] Entscheidung gefallen ist, bevor etw. Erwartetes [dessen Ausgang man hätte abwarten sollen] eintritt: einer offiziellen Stellungnahme v. 3. beim Erzählen, Berichten o. Ä. etw. vorwegnehmen: Ich habe damit weit vorgegriffen und ... im Grunde schon das Wesentliche ... gesagt (Hesse, Steppenwolf 14).

Universal-Lexikon. 2012.