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Immobilienfonds
Im|mo|bi|li|en|fonds, der (Wirtsch.):
Fonds, der das Geld der Anleger in Immobilien investiert.

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Immobili|enfonds
 
[-fɔ̃], spezielle Form der Investmentfonds, bei denen das Fondsvermögen aus Grundstücken und/oder grundstücksgleichen Rechten besteht. Man unterscheidet offene und geschlossene Immobilienfonds. Offene Immobilienfonds unterliegen dem Gesammelten über die Kapitalanlagegesellschaften (KAGG) und der Kontrolle durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Das Grundstücksvermögen, das aus zahlreichen unterschiedlich genutzten Objekten besteht (Risikostreuung), wird als Sondervermögen treuhänderisch verwaltet. Die Anteilsinhaber sind indirekte Mitbesitzer der Liegenschaften des Fonds. Die Ausgabe von Anteilscheinen erfolgt fortlaufend in unbegrenzter Höhe; es besteht Rücknahmepflicht für die ausgegebenen Anteile zum Tagespreis. Geschlossene Immobilienfonds, deren Vermögen aus einer oder wenigen Immobilien besteht, unterliegen nicht dem KAGG und der staatlichen Aufsicht. Es wird nur eine begrenzte Zahl von Anteilscheinen ausgegeben; der Fonds übernimmt keine Rücknahmeverpflichtung. Bei geschlossenen Immobilienfonds ist in der Regel eine KG Eigentümer des Fondsvermögens; die Anteilszeichner erwerben Gesellschaftsanteile.

Universal-Lexikon. 2012.