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Kontrolle
Begehung; Inspektion; Überprüfung; Prüfung; Test; Leistungsnachweis; Contenance; Haltung; Fassung; Beherrschung

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Kon|trol|le [kɔn'trɔlə], die; -, -n:
1. Überprüfung:
eine genaue, scharfe Kontrolle; die Kontrollen an der Grenze sind verschärft worden.
Syn.: Aufsicht, Durchsicht, Inspektion, Prüfung, Überwachung, Zensur.
Zus.: Ausweiskontrolle, Fahrkartenkontrolle, Gepäckkontrolle, Geschwindigkeitskontrolle, Gewichtskontrolle, Grenzkontrolle, Leistungskontrolle, Passkontrolle, Personenkontrolle, Polizeikontrolle, Qualitätskontrolle, Radarkontrolle, Routinekontrolle, Rüstungskontrolle, Verkehrskontrolle.
2. <ohne Plural> Beherrschung, Gewalt:
sie hat die Kontrolle über das Auto verloren; der Brand wurde nach drei Stunden unter Kontrolle gebracht.

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Kon|trọl|le 〈f. 19
1. Überwachung, Aufsicht
2. Prüfung (Fahrschein\Kontrolle, Pass\Kontrolle, Zoll\Kontrolle)
● die \Kontrolle über eine Arbeit, einen Arbeitsablauf, eine Arbeitsgruppe haben, führen; die \Kontrolle über eine Maschine verlieren; unter (jmds.) \Kontrolle stehen; einen Apparat zur \Kontrolle noch einmal laufen lassen [<frz. contrôle]
Die Buchstabenfolge kon|tr... kann in Fremdwörtern auch kont|r... getrennt werden. Davon ausgenommen sind Zusammensetzungen, in denen die fremdsprachigen bzw. sprachhistorischen Bestandteile deutlich als solche erkennbar sind, z. B. -trahieren, -tribuieren (→a. subtrahieren, distribuieren).

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Kon|t|rọl|le , die; -, -n [frz. contrôle, zusgez. aus älter: contrerôle = Gegen-, Zweitregister, aus: contre = gegen u. rôle = Rolle, Liste (Rolle)]:
1.
a) dauernde Überwachung, Aufsicht, der jmd., etw. untersteht:
die K. der Regierung durch das Parlament;
eine K. ausüben;
einer laufenden, polizeilichen K. unterliegen;
jmdn., etw. unter K. haben, stellen;
unter ständiger K. stehen;
b) Überprüfung, der jmd., etw. unterzogen wird:
eine strenge, gründliche K.;
die -n verschärfen;
-n durchführen;
jmdn., etw. einer K. unterziehen;
etw. bei einer K. entdecken.
2. Herrschaft, Gewalt, die man über jmdn., sich, etw. hat:
der Fahrer hat die K. über sein Fahrzeug verloren;
sie verliert leicht die K. über sich (ist sehr leicht unbeherrscht);
jmds. K. entgleiten;
außer K. geraten;
einen Brand unter K. bringen, halten.
3. (Motorsport) Kontrollpunkt (b), -station:
eine K. anfahren.

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Kontrọlle
 
[französisch, von älter contrerôle, zu contre »gegen« und rôle »Rolle«, »Liste«] die, -/-n,  
 1) allgemein: Überwachung, Aufsicht; Überprüfung; Gewalt (über jemanden oder etwas).
 
 2) Soziologie: soziale Kontrolle, auf E. A. Ross zurückgehender soziologischer Grundbegriff, der die Gesamtheit der Prozesse und Einflussnahmen in einer Gruppe oder Gesellschaft bezeichnet, durch welche die Mitglieder dazu veranlasst werden, sich im Sinne der bestehenden Normen und Regeln zu verhalten. Dies geschieht zum einen durch die im Rahmen der Sozialisation angestrebte Internalisierung dieser Normen, zum anderen durch die in der sozialen Interaktion ausgeübte »Überwachung« des Verhaltens, wobei Abweichungen mit negativen, Konformität mit positiven sozialen Sanktionen belegt werden. Die soziale Kontrolle dient der sozialen Integration, sei es durch Lösung, sei es durch Unterdrückung von innergesellschaftlichen Konflikten, sie ist jedoch auch zugleich die Quelle neuer Konflikte, da sie Ausdruck von Autorität und Fremdbestimmung ist. Die Sozialisationsforschung interessiert sich heute besonders für die Vorgänge der Internalisierung äußerer Kontrolle zu inneren Kontrollinstanzen (Gewissensbildung).
 
Literatur:
 
Gewissen u. soziale K. in Dtl. u. Japan, hg. v. A. Wiegand-Kanzaki u. a. (1986);
 K. Hahn: Soziale K. u. Individualisierung. Zur Theorie moderner Ordnungsbildung (1995).
 

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Kon|trọl|le, die; -, -n [frz. contrôle, zusgez. aus älter: contrerôle = Gegen-, Zweitregister, aus: contre = gegen u. rôle = Rolle, Liste (↑Rolle)]: 1. a) dauernde Überwachung, Aufsicht, der jmd., etw. untersteht: die K. der Regierung durch das Parlament; eine K. ausüben; einer laufenden, polizeilichen K. unterliegen; jmdn., etw. unter K. haben, stellen; unter ständiger K. stehen; b) Überprüfung, der jmd., etw. unterzogen wird: eine strenge, gründliche K.; die K. durch die Mark (DDR Wirtsch.; Prüfung der Planerfüllung am finanziellen Ergebnis; entspr. russ. kontrol' rublem = Kontrolle durch den Rubel); die -n verschärfen; -n durchführen; jmdn., etw. einer K. unterziehen; etw. bei einer K. entdecken; Ich ... komme doch nicht durch die K. ohne Ausweis (Reinig, Schiffe 111). 2. Herrschaft, Gewalt, die man über jmdn., sich, etw. hat: der Fahrer hat die K. über sein Fahrzeug verloren; sie verliert leicht die K. über sich (ist sehr leicht unbeherrscht); jmds. K. entgleiten; außer K. geraten; einen Brand unter K. bringen, halten. 3. (Motorsport) Kontrollpunkt (b), -station: eine K. anfahren.

Universal-Lexikon. 2012.