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Jobeljahr
Jo|bel|jahr, das; -[e]s, -e [zu hebr. yôvel = Widderhorn (das zu Beginn eines solchen Jahres geblasen wurde)] (jüd. Rel.):
(nach 3. Mose 25, 8 ff.) alle 50 Jahre von den Juden des Alten Testaments zu feierndes heiliges Jahr mit Schuldenerlass, Freilassung der israelitischen Sklaven u. Rückgabe von verkauftem Boden.

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Jobeljahr
 
[von hebräisch yôvel »Widderhorn« (das zu Beginn eines solchen Jahres geblasen wurde)], Jubeljahr, Halljahr, Erlassjahr, Bezeichnung für das heilige Jahr der Juden. - Nach 3. Mose 25, 8-54 sollte nach sieben Sabbatjahren (49 Jahre) das 50. als Jobeljahr feierlich begangen werden, verbunden u. a. mit Schuldenerlass, Freilassung der israelitischen Sklaven und Rückgabe von verkauftem Boden.
 

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Jo|bel|jahr, das; -[e]s, -e [zu hebr. yôvel = Widderhorn (das zu Beginn eines solchen Jahres geblasen wurde)] (jüd. Rel.): (nach 3. Mose 25, 8 ff.) alle 50 Jahre von den Juden des Alten Testaments zu feierndes heiliges Jahr mit Schuldenerlass, Freilassung der israelitischen Sklaven u. Rückgabe von verkauftem Boden.

Universal-Lexikon. 2012.