Balustrade
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Brüs|tung ['brʏstʊŋ], die; -, -en:starkes Geländer oder Mauer in Brusthöhe (zum Schutz gegen Absturz):
an die Brüstung treten; er beugte sich über die Brüstung.
Zus.: Balkonbrüstung, Fensterbrüstung.
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Brụ̈s|tung 〈f. 20〉 bis in halbe Körperhöhe od. Brusthöhe reichende Schutzwand, Lehne, Geländer (Fenster\Brüstung, Balkon\Brüstung) [→ Brust]
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1. zum Schutz gegen Absturz angebrachte Begrenzung aus Mauerwerk, Holz od. Metall an Balkonen, Brücken o. Ä.:
an die B. treten;
sich über die B. beugen.
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Brüstung,
Schutzgeländer; eine bis zur Brust oder halben Erwachsenenhöhe reichende Ausmauerung einer Fensteröffnung (Fensterbrüstung) oder gemauerte Schutzeinfassung einer Terrasse oder Empore, auch aus Holz oder Eisen (Geländer).
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Brụ̈s|tung, die; -, -en [zu ↑Brust (1 a)]: 1. zum Schutz gegen Absturz angebrachte Begrenzung aus Mauerwerk, Holz od. Metall an Balkonen, Brücken o. Ä.: an die B. treten; sich über die B. lehnen, beugen. 2. kurz für ↑Fensterbrüstung.
Universal-Lexikon. 2012.