Kịn|der|frei|be|trag, der (Steuerw.):
Arbeitnehmern mit Kindern gewährter Freibetrag.
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I Kinderfreibetrag,
ein alternativ zum Kindergeld gewährter steuerlicher Freibetrag für Eltern; ab 1997 beträgt er in Deutschland jährlich 6 912 DM.
II
Kinderfreibetrag,
ein Freibetrag im Rahmen der Einkommensteuer (§ 32 Absatz 6 EStG): jährlich 1 824 beziehungsweise (bei Verheirateten) 3 648 für jedes zu berücksichtigende Kind. Seit 1996 kann der Kinderfreibetrag nur anstelle des Kindergeldes in Anspruch genommen werden (§ 31 EStG). Kinderlastenausgleich.
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Kịn|der|frei|be|trag, der (Steuerw.): Arbeitnehmern mit Kindern gewährter Freibetrag.
Universal-Lexikon. 2012.