Mạ̈n|gel|haf|tung, die (Rechtsspr.):
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Mängelhaftung,
bürgerliches Recht: die Verpflichtung eines Vertragsteils, dem anderen für Fehler (Sach- oder Rechtsmängel) der geschuldeten Leistung einzustehen (Gewährleistung). Die Mängelhaftung ist bei einzelnen Vertragsarten verschieden geregelt; wichtig ist sie beim Kauf, besonders beim Viehkauf (Hauptmängel), beim Reisevertrag und beim Werkvertrag. Die Mängelhaftung wird durch Mängelrüge geltend gemacht.
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Mạ̈n|gel|haf|tung, die (Rechtsspr.): Haftung für Mängel an etw.; ↑Gewährleistung (2).
Universal-Lexikon. 2012.