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Aus|stand ['au̮sʃtant], der; -[e]s, Ausstände ['au̮sʃtɛndə]:(als Form des Arbeitskampfes) vorübergehende kollektive Arbeitsniederlegung durch die Arbeitnehmer[innen] zur Durchsetzung von bestimmten Forderungen:
im Ausstand stehen; sich im Ausstand befinden; in den Ausstand treten.
Syn.: ↑ Streik.
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Aus|stand 〈m. 1u〉
1. Arbeitsniederlegung, Streik
2. Feier anlässlich des Ausscheidens aus einem Betrieb; Ggs Einstand (1)
● im \Ausstand sein, sich im \Ausstand befinden streiken; in den \Ausstand treten die Arbeit niederlegen, streiken; einen Ausstand geben das Ausscheiden aus der Firma feiern
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Aus|stand, der; -[e]s, Ausstände:
1. <Pl. selten> [Ende 19. Jh. aus den oberdeutschen Mundarten] Streik:
in den A. treten;
sich im A. befinden;
im A. stehen.
2. <Pl.> [spätmhd. ūʒstant = ausstehendes Geld] (veraltend) Außenstände.
3. <Pl. selten>
a) (bes. südd., österr. veraltet) das Ausscheiden aus der Schule od. aus einer Stellung;
b) (bes. südd., österr.) kleine Feier, Umtrunk zum Ausstand (3 a).
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Ausstand,
der Streik.
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Aus|stand, der; -[e]s, Ausstände [1: Ende 19. Jh. aus den oberdeutschen Mundarten; 2: spätmhd. ūʒstant = ausstehendes Geld]: 1. <Pl. selten> Streik: in den A. treten; sich im A. befinden; im A. stehen. 2. <Pl.> (veraltend) Außenstände. 3. <Pl. selten> (bes. südd., österr.): a) das Ausscheiden aus der Schule od. aus einer Stellung: Es ist ein A. in Raten, mit dem sich Erich Zeller ... von der Wettkampfbühne des Eislaufens verabschiedet (Hamburger Morgenpost 20. 3. 84, 9); b) kleine Feier, Umtrunk zum ↑Ausstand (3 a): Den A. geb ich bei anderer Gelegenheit (Brot und Salz 211).
Universal-Lexikon. 2012.