Akademik

stichhaltig
korrekt; zutreffend; triftig

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stich|hal|tig ['ʃtɪçhaltɪç] <Adj.>:
so gut begründet, dass es allen gegnerischen Argumenten standhält:
seine Beweise sind nicht stichhaltig; das ist kein stichhaltiger Grund.
Syn.: hieb- und stichfest, plausibel, schlagkräftig, schlüssig, triftig, überzeugend.

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stịch|hal|tig 〈Adj.〉 überzeugend, wohlbegründet, nicht widerlegbar (Begründung, Beweis)

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stịch|hal|tig, (österr.:) stịch|häl|tig <Adj.> [urspr. = einem Stich mit der Waffe standhaltend]:
einleuchtend u. so gut begründet, dass es allen Gegenargumenten standhält; zwingend, unwiderlegbar:
ein -es Argument;
sie hat ihre Thesen s. begründet.

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stịch|hal|tig, (österr.:) stịch|häl|tig <Adj.> [urspr. = einem Stich mit der Waffe standhaltend]: einleuchtend u. so gut begründet, dass es allen Gegenargumenten standhält; zwingend, unwiderlegbar: ein -es Argument; -e Gründe haben; Andererseits ... ist nichts davon ein wirklich stichhaltiger Beweis (Kemelman [Übers.], Dienstag 94); sie hat ihre Thesen s. begründet.

Universal-Lexikon. 2012.