Ọst|ver|trä|ge <Pl.> (Geschichte):
bes. in den 1970er-Jahren geschlossene Verträge über das Verhältnis von Bundesrepublik Deutschland u. DDR.
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Ostverträge,
die von den Bundesregierungen Brandt und Schmidt in den 1970er-Jahren im Zuge der »neuen Ostpolitik« geschlossenen Verträge, v. a. mit der UdSSR (Moskauer Vertrag), mit Polen (Warschauer Vertrag) und der Tschechoslowakei (»Prager Vertrag« beziehungsweise »Normalisierungsvertrag«), deutsche Geschichte (Bundesrepublik Deutschland).
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
Deutschland: Das geteilte Deutschland 1955 bis 1985
Universal-Lexikon. 2012.