Akademik

Wahlberechtigung
Stimmrecht; Wahlrecht

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Wahl|be|rech|ti|gung 〈f. 20; unz.〉 Berechtigung zum Wählen von Abgeordneten usw.

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Wahl|be|rech|ti|gung, die:
Berechtigung, an einer Wahl (2 a) teilzunehmen.

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Wahl|be|rech|ti|gung, die: Berechtigung, an einer ↑Wahl (2 a) teilzunehmen.

Universal-Lexikon. 2012.