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Kom|pa|gnon auch: Kom|pag|non 〈[ -njɔ̃:] a. [′—-] m. 6〉
1. Teilhaber, Mitinhaber (einer Firma)
2. Spießgeselle
[<frz. compagnon „Geselle, Genosse“; → Kompanie, Kumpan]
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Kom|pa|g|non [kɔmpan'jõ :, 'kɔmpanjõ , auch: 'kɔmpanjɔŋ ], der; -s, -s [frz. compagnon = Genosse < spätlat. companio, ↑ Kumpan]:
1. (Wirtsch.) Teilhaber, Mitinhaber eines Geschäfts, Handelsunternehmens o. Ä.:
mein K.;
sie sind -s.
2. Kamerad bei bestimmten Unternehmungen.
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Kompagnon
[kɔmpan'njɔ̃, 'kɔmpanjɔ̃, auch 'kɔmpanjɔȖ; französisch »Genosse«, von spätlateinisch companio »Gefährte«] der, -s/-s, Teilhaber, Mitinhaber (eines Geschäfts, Handelsunternehmens oder Ähnliches).
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Kom|pa|gnon [kɔmpan'jõ:, 'kɔmpanjõ, auch: 'kɔmpanjɔŋ], der; -s, -s [frz. compagnon = Genosse < spätlat. companio, ↑Kumpan]: 1. (Wirtsch.) Teilhaber, Mitinhaber eines Geschäfts, Handelsunternehmens o. Ä.: Fand ... die Beiersdorf-AG mit ihrer Nivea-Creme in dem Kosmetikkonzern Kao den richtigen K. (Capital 2, 1980, 131). 2. Kamerad bei bestimmten Unternehmungen: „Auf die Gesundheit!“, rief der Eisenbahner und hielt ihr, wie sein ziviler K., das eigene Glas entgegen (Bieler, Mädchenkrieg 336); Von Donatello selbst hat man nie solche Grausamkeiten gehört, nur seine vier -s, die hat er schließlich alle umgebracht; sie wollten ihn um seine Beute betrügen (Theisen, Festina 33).
Universal-Lexikon. 2012.