Freund; Kollege (umgangssprachlich); Spezi (umgangssprachlich); Kamerad; Spezl (umgangssprachlich); Kumpel (umgangssprachlich); Mitwisser; Komplize; Kollaborateur
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Kum|pan [kʊm'pa:n], der; -s, -e, Kum|pa|nin [kʊm'pa:nɪn], die; -, -nen (ugs.):Person, die man [gut] kennt oder mit der man [beruflich] zu tun hat und die bei gewissen Dingen (Abenteuern, Streichen o. Ä.), aber auch bei zweifelhaften Unternehmungen mitmacht:
er zechte mit seinen Kumpanen bis zum frühen Morgen; der Dieb brach mit seiner Kumpanin in die Villa ein.
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Kum|pan 〈m. 1〉
1. Geselle, Genosse (Sauf\Kumpan, Zech\Kumpan)
2. 〈abwertend〉 Kerl
[<mhd. kompan, kumpan <afrz. compain „Genosse“ <mlat. cumpanio „Brotgenosse“ <lat. cum „gemeinsam mit ...“ + panis „Brot“]
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Kum|pan, der; -s, -e [mhd. kompān < afrz. compain < spätlat. companio = Gefährte, über das Vlat. zu lat. con- = mit- u. panis = Brot] (ugs.):
a) Kamerad bei bestimmten Unternehmungen:
er wohnt mit sieben -en in einer Wohnung;
b) (abwertend) Mittäter.
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Kumpan
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Kum|pan, der; -s, -e [mhd. kompān < afrz. compain < spätlat. companio = Gefährte, über das Vlat. zu lat. con- = mit- u. panis = Brot] (ugs.): a) Kamerad bei bestimmten Unternehmungen: ein etwas verrückter K., aber immer ein K. (Seghers, Transit 16); der Vater meiner beiden -e ... war ein hervorragender Reiter (Dönhoff, Ostpreußen 133); Nur seine -e vom Stammtisch, mit denen er Abend für Abend Karten spielt (Ziegler, Konsequenz 63); er wohnt mit sieben -en in einer Wohnung; b) (abwertend) Mittäter: Als Kronzeugen bezeichnete man einen Mittäter, der gegen seine -e als Zeuge auftritt (Weber, Tote 117); c) (Verhaltensf.) Partner in einem bestimmten Funktionskreis (z. B. Geschwister, Geschlechtspartner).
Universal-Lexikon. 2012.