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Haus|herr ['hau̮shɛr], der; -n, -en, Haus|her|rin ['hau̮shɛrɪn], die; -, -nen:1. Haupt der Familie, Haushaltsvorstand [als Gastgeber]:
der Hausherr begrüßte seine Gäste.
2. (südd., österr.) Person, die ein Haus besitzt, vermietet:
die Hausherrin hat die Miete erhöht.
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Haus|herr 〈m. 16〉
2. Gastgeber
3. 〈oberdt.〉 Inhaber eines Hauses
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Haus|herr, der:
1. [mhd. hūsherre] Familienoberhaupt [als Gastgeber]; Haushaltungsvorstand.
2. (Rechtsspr.) jmd., der berechtigt ist, über ein Haus od. eine Wohnung als Eigentümer od. als Mieter zu verfügen.
3. (südd., österr.) Hausbesitzer, Vermieter.
4. <Pl.> (Sportjargon) Mannschaft, die den Gegner auf ihrem eigenen Platz, vor ihrem eigenen Publikum empfängt:
das Publikum hatte von den -en eine bessere Leistung erwartet.
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Haus|herr, der [1: mhd. hūsherre]: 1. Familienoberhaupt [als Gastgeber]; Haushaltungsvorstand. 2. (Rechtsspr.) jmd., der berechtigt ist, über ein Haus od. eine Wohnung als Eigentümer od. als Mieter zu verfügen. 3. (südd., österr.) Hausbesitzer, Vermieter. 4. <Pl.> (Sport Jargon) Mannschaft, die den Gegner auf ihrem eigenen Platz, vor ihrem eigenen Publikum empfängt: Die Partie war schon nach einer Viertelstunde entschieden, als die -en ... 3 : 0 in Front lagen (Augsburger Allgemeine 6./7. 5. 78, 24).
Universal-Lexikon. 2012.