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Satellitenrundfunk
Sa|tel|li|ten|rund|funk, der:
Rundfunk, bei dem die Sendungen über Satelliten übertragen werden.

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Satellitenrundfunk,
 
Verbreitung von Fernseh- (Satellitenfernsehen) und Hörfunksendungen über spezielle geostationäre Nachrichtensatelliten (Rundfunksatelliten). Die Programme werden den Satelliten von Erdefunkstellen über Richtantennen zugestrahlt, an Bord mit Transpondern aufgenommen, verstärkt und nach Frequenzumsetzung über Richtantennen in das jeweilige Versorgungsgebiet ausgestrahlt. Satellitenpositionen sowie die für Senden und Empfangen benutzten Höchstfrequenzbänder (z. B. um 12 GHz) werden international festgelegt, die zur Erdoberfläche rückgestrahlten Programme mit zum Satelliten gerichteten Antennen (meist Parabolantennen, »Satellitenschüsseln«) aufgenommen und dann für nachzuschaltende »normale« Empfänger aufbereitet. Dies geschieht zur Versorgung zahlreicher Abnehmer z. B. über ein Breitbandkabelnetz mithilfe einer alle nötigen Umwandlungsschritte vollziehenden »Kopfstation«, für individuelle Anlagen mit einem (oft für den Empfang mehrerer Satelliten) geeigneten Zusatzgerät.
 
Nach mehrjährigen Versuchen (z. B. »Telstar« 1962, »Early Bird« 1965) entwickelte sich der Satellitenrundfunk besonders seit den 1970er-Jahren. Gegenwärtig können Satelliten zahlreiche Fernsehprogramme und Hörfunkprogramme übertragen. Parallel zu Fortschritten von Satellitentechnik und Elektronik kommen leistungsfähigere Satelliten (z. B. Erhöhung der Transponderzahl und -leistung, qualitativ verbesserte Übertragungsverfahren) zum Einsatz.

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Sa|tel|li|ten|rund|funk, der: vgl. ↑Satellitenfernsehen.

Universal-Lexikon. 2012.