Schụtz|wald, der:
vgl. ↑ Schutzpflanzung.
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Schutzwald,
insbesondere gegen Störungen des ökologischen Gleichgewichts, z. B. Erosion, Lawinen, Veränderungen des Bodenwassergehaltes, gesetzlich unter Schutz gestellter Wald, der in der Regel Nutzungsbeschränkungen und dem Rodungsverbot unterliegt; in Deutschland nach § 12 Bundeswaldgesetz vom 2. 5. 1975 und den Länderforstgesetzen.
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Schụtz|wald, der: vgl. ↑Schutzpflanzung.
Universal-Lexikon. 2012.