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Seeluftstreitkräfte
See|luft|streit|kräf|te <Pl.> (Militär):
Teil der Kriegsmarine eines Staates, der über Luftfahrzeuge aller Art u. die zu ihrem Betrieb notwendigen Einrichtungen verfügt.

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Seeluftstreitkräfte,
 
Marineflieger, über Luftfahrzeuge aller Art und die zu ihrem Betrieb notwendigen Einrichtungen verfügender Teil der Kriegsmarine eines Staates. Zu den Aufgaben der Seeluftstreitkräfte gehören die Überwachung von Seeräumen aus der Luft (Seefernaufklärung), die Minenkampfführung, die Unterstützung eigener und die Bekämpfung gegnerischer amphibischer Unternehmungen, die Seenotrettung sowie v. a. die Bekämpfung von Seestreitkräften, heute meist mithilfe von Luft-Schiff-Raketen, U-Jagd-Torpedos und Wasserbomben. Seeluftstreitkräfte können auch in Kampfhandlungen auf dem Land eingreifen. Zur Durchführung ihrer Aufträge verfügen Seeluftstreitkräfte über land- und seegestützte Kampfflugzeuge und Aufklärungsflugzeuge sowie Hubschrauber.
 
Literatur:
 
Marineflieger, bearb. v. J. Duppler u. a. (1988).

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See|luft|streit|kräf|te <Pl.> (Milit.): Teil der Kriegsmarine eines Staates, der über Luftfahrzeuge aller Art u. die zu ihrem Betrieb notwendigen Einrichtungen verfügt.

Universal-Lexikon. 2012.