Sọn|der|kos|ten <Pl.> (Wirtsch.):
aufgrund ihrer Art o. Ä. bei der Kostenrechnung gesondert ausgewiesene Kosten.
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Sonderkosten,
Kostenarten, die wegen ihrer speziellen verrechnungstechnischen Behandlung separat ausgewiesen werden, v. a. als Sonderkosten der Fertigung (z. B. Werkzeug- und Modellkosten für einen Auftrag) und des Vertriebs (z. B. Provisionen und Frachtkosten für einen Auftrag). Als Sondereinzelkosten werden sie den Kostenträgern (Unternehmensleistungen) direkt, als Sondergemeinkosten mithilfe von Sonderzuschlägen - meist über die Kostenstellen (Verantwortungsbereiche) - indirekt zugerechnet.
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Sọn|der|kos|ten <Pl.> (Wirtsch.): aufgrund ihrer Art o. Ä. bei der Kostenrechnung gesondert ausgewiesene Kosten.
Universal-Lexikon. 2012.