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Auftrag
Einsatz; Arbeitseinsatz; Order; Weisung; Mandat; Befehl; Arbeitsauftrag; Direktive; Anordnung; Anweisung; Aufgabe; Geheiß

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Auf|trag ['au̮ftra:k], der; -[e]s, Aufträge ['au̮ftrɛ:gə]:
1. Bestellung einer auszuführenden Arbeit, einer zu liefernden Ware:
die Firma hat viele Aufträge bekommen.
Syn.: Bestellung.
Zus.: Rüstungsauftrag.
2. Anweisung (eine Arbeit auszuführen):
er bekam den Auftrag, einen Bericht über die Studienfahrt zu schreiben.
Syn.: Aufgabe, Befehl, Weisung.
Zus.: Geheimauftrag.

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Auf|trag 〈m. 1u
1. zugeteilte Arbeit, Anweisung (zur Ausführung einer Arbeit, zur Lieferung usw.), Lieferungsvertrag, Bestellung
2. 〈im BGB〉 Vertrag zur unentgeltlichen Besorgung eines Geschäftes
3. aufgetragene Botschaft
4. Aufstrich, aufgetragene Schicht (Farb\Auftrag)
● einen \Auftrag ausführen; einen \Auftrag ausrichten; einen \Auftrag (pünktlich) erledigen; jmdm. einen \Auftrag erteilen od. geben; ich habe den \Auftrag, Ihnen mitteilen zu müssen, dass ... ● diplomatischer \Auftrag; ein ehrenvoller \Auftrag ● im \Auftrag 〈Abk.: i. A.〉 (bei Briefen, die nicht vom Bevollmächtigten, sondern von einem Beauftragten einer Firma, Behörde usw. unterzeichnet werden); in jmds. \Auftrag handeln; eine Arbeit in \Auftrag geben; ich komme im \Auftrag der Eheleute Kaufmann

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Auf|trag , der; -[e]s, Aufträge:
1. Weisung; zur Erledigung übertragene Aufgabe:
ein wichtiger, schwieriger, ehrenvoller A.;
sich eines Auftrages entledigen;
er kam im A. (beauftragt von) seiner Firma;
Abk. in Briefunterschriften: i. A. od. [nach abgeschlossenem Text od. allein vor einer Unterschrift] I. A.
2. Bestellung (einer Ware od. Leistung):
ein A. in Höhe von 2 Millionen;
ein A. über/(seltener:) auf die Lieferung von Schreibtischen;
Aufträge bekommen, vergeben;
etw. in A. geben (Kaufmannsspr.; bestellen).
3. <Pl. selten> Verpflichtung, Mission:
der gesellschaftliche, geschichtliche A. der Partei.
4. <Pl. selten> das Auftragen, Aufbringen von etw. auf etw.:
der Pinsel ermöglicht einen gleichmäßigen A. der Farbe.

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Auftrag,
 
1) Informatik: Anforderung an eine Rechenanlage, eine bestimmte Datenverarbeitungsleistung zu erbringen; besteht im Allgemeinen aus mehreren Kommandos an das Betriebssystem (z. B. Angaben über die Größe des Auftrags und die benötigten Betriebsmittel) sowie mehreren nacheinander zu bearbeitenden Teilaufträgen, die jeweils die Ausführung eines Programms bewirken. Jeder Teilauftrag enthält das auszuführende Programm und dessen Eingabedaten.
 
 2) Recht: Vertrag, in dem sich der eine Teil (Beauftragter) verpflichtet, ein ihm vom Auftraggeber übertragenes Geschäft für diesen unentgeltlich zu besorgen (§ 662 BGB, z. B. Übernahme einer Aufsichtspflicht gegenüber Minderjährigen). »Geschäft« ist dabei (anders beim Geschäftsbesorgungsvertrag) weit aufzufassen: sowohl rechtsgeschäftliche als auch bloß tatsächliche Handlungen fallen darunter.
 
 3) Wirtschaft: Vertragsabschluss mit Kunden über die Lieferung von Gütern oder die Ausführung von Dienstleistungen. In der Betiebswirtschaftslehre bedeutet Auftrag auch die Anweisung zur Abwicklung von Bestellungen. Diese Auftragsführung umfasst alle organisatorischen, planenden und ausführenden Maßnahmen, die einen Kundenauftrag oder eine interne Bedarfsmeldung von der erstmaligen Bearbeitung bis zur Auslieferung an den Auftraggeber begleiten.
 
Die zur Finanzierung großer Kundenaufträge (z. B. Bau von Schiffen oder Kraftwerken) notwendigen Finanzmittel (Auftragsfinanzierung) muss sich der Lieferant entweder nach einem detaillierten, projektbezogenen Finanzplan selbst beschaffen, er kann sich aber auch darauf beschränken, dem Auftraggeber Finanzierungshilfen bereitzustellen, indem er dem Kunden den Auftragswert stundet oder ihm über Banken und staatlichen Institutionen solche Finanzierungshilfen vermittelt. Dieses »financial engineering« ist heute ein wichtiges Wettbewerbsinstrument. Bei internationalen Geschäften wird die Auftragsfinanzierung wegen der Länderrisiken oft mit Exportkreditversicherungen verknüpft.
 
In Deutschland werden durch die Wirtschaftsstatistik Volumen- und Wertindizes für Auftragseingänge und Auftragsbestände berechnet. Der Auftragseingangsindex verdeutlicht die zeitliche Entwicklung des Werts aller in einem Berichtsmonat eingegangenen und angenommenen Bestellungen. Amtliche Statistik und Wirtschaftsverbände ermitteln diesen Index für 107 ausgewählte Wirtschaftszweige des verarbeitenden Gewerbes.
 
Ergänzend errechnet das Statistische Bundesamt den Auftragsbestandsindex für ausgewählte Wirtschaftszweige (v. a. Grundstoffe, Produktions- und Investitionsgüter produzierende Gewerbe sowie Bauhauptgewerbe). Die jeweilige Größe des Auftragbestandes, der Summe der Werte aller akzeptierten, noch nicht ausgeführten Bestellungen am Ende des Berichtsmonats, ist ein Indikator für die Auslastung der Produktionskapazitäten und für die erwartete konjunkturelle Entwicklung (Konjunkturindikatoren).

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Auf|trag, der; -[e]s, Aufträge: 1. Weisung; zur Erledigung übertragene Aufgabe: ein wichtiger, schwieriger, ehrenvoller A.; sich eines -es entledigen; er kam im A. (beauftragt von; Abk. in Briefunterschriften: i. A. od. [nach abgeschlossenem Text od. allein vor einer Unterschrift] I. A.) seiner Firma. 2. Bestellung (einer Ware od. Leistung): ein A. in Höhe von 2 Millionen; ein A. über/(seltener:) auf die Lieferung von Schreibtischen; Aufträge vergeben; Die Firma Bertele hatte den A. gekriegt, im Keller der Alten Königlichen Residenz eine von der Feuchtigkeit zerfressene Lichtleitung neu zu verlegen (Sommer, Und keiner 224); *etw. in A. geben (Kaufmannsspr.; bestellen). 3. <Pl. selten> Verpflichtung, Mission: der gesellschaftliche, geschichtliche A. der Partei; Der politische A. der Stunde mag begriffen werden (Schnabel, Marmor 141). 4. <Pl. selten> das Auftragen, Aufbringen von etw. auf etw.: der Pinsel ermöglicht einen gleichmäßigen A. der Farbe.

Universal-Lexikon. 2012.