Spẹrr|klau|sel, die:
Klausel, durch die etw. ausgeschlossen od. eingeschränkt wird.
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Sperrklausel,
im Wahlrecht eine andere Bezeichnung für die Fünfprozentklausel oder eine andere, ähnlichen Zwecksetzungen dienende Bestimmung (z. B. bei der Wahlkampfkostenerstattung).
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Spẹrr|klau|sel, die: Klausel, durch die etw. ausgeschlossen od. eingeschränkt wird.
Universal-Lexikon. 2012.