Staats|mo|no|pol, das:
staatliches Monopol.
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Staatsmonopol,
im weiteren Sinn vom Staat kraft Hoheitsrecht für sich unter Ausschluss privater Unternehmen beanspruchtes ausschließl. Recht (Monopol) des Angebots (Erzeugung beziehungsweise Vertrieb) bestimmter Güter. Nach dem Zweck unterscheidet man Finanzmonopole, die der Erzielung von Einnahmen dienen, und Verwaltungsmonopole (Staatsmonopol im engeren Sinn), die der Erfüllung öffentlicher Aufgaben dienen sollen, z. B. der Überwachung und Regulierung von Märkten oder der Sicherung einer bestimmten Infrastruktur.
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Staats|mo|no|pol, das: staatliches Monopol: für die Ausgabe von Banknoten besteht ein S.
Universal-Lexikon. 2012.