Abitur; Abi (umgangssprachlich); Allgemeine Hochschulreife; Matura (österr.); Studienberechtigung; Maturitätsexamen (schweiz.)
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Hoch|schul|rei|fe 〈f.; -; unz.〉 Schulabschluss (Abitur), der zum Studium an einer Hochschule berechtigt ● die \Hochschulreife erwerben, erlangen
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Hoch|schul|rei|fe, die:
durch das Abitur erworbene Berechtigung, an einer Hochschule zu studieren.
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Hochschulreife,
der allgemeine Befähigungsnachweis für ein wissenschaftliches Studium, erworben an Gymnasien (Abitur) oder durch eine Begabtenreifeprüfung. Aufgrund von Sonderprüfungen (zweiter Bildungsweg) oder in einigen Ländern an bestimmten Schularten kann die fachgebundene Hochschulreife erlangt werden. Für Fachhochschulen ist die Fachhochschulreife (erworben an Fachoberschulen) ausreichend.
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Hoch|schul|rei|fe, die: durch das Abitur erworbene Berechtigung, an einer Hochschule zu studieren.
Universal-Lexikon. 2012.