Akademik

Abitur
Abi (umgangssprachlich); Allgemeine Hochschulreife; Hochschulreife; Matura (österr.); Studienberechtigung; Maturitätsexamen (schweiz.); Abiturprüfung; Abschlussprüfung; Reifeprüfung

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Abi|tur [abi'tu:ɐ̯], das; -s, -e:
Abschlussprüfung an einer höheren Schule; Reifeprüfung:
das Abitur machen; unsere Tochter macht gerade Abitur.
Syn.: Prüfung.
Zus.: Einserabitur, Fachabitur.

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Ab|i|tur 〈n. 11; Pl. selten〉 Abschlussprüfung an Gesamtschule u. Gymnasium; Sy Reifeprüfung [zu lat. abire „abgehen“] Siehe auch Info-Eintrag: Abitur - info!

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Ab|i|tur , das; -s, -e <Pl. selten> [zu nlat. abiturire, Abiturient]:
a) Abschlussprüfung an einer höheren Schule; Reifeprüfung:
das, sein A. machen;
das A. bestehen, nachholen;
durchs A. fallen;
b) höherer Schulabschluss; Berechtigung, an einer Hochschule zu studieren:
[das, kein] A. haben.

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Abitur
 
[zu lateinisch abire »abgehen«] das, -s/-e, Plural selten, Reifeprüfung, Abschlussprüfung einer höheren Schule; Vorbedingung ist in Deutschland der Besuch eines neunstufigen Gymnasiums oder eines entsprechenden Aufbaugymnasiums oder einer Einrichtung des zweiten Bildungsweges. Für Nichtschüler besteht die Möglichkeit der Externenprüfung; ein Äquivalent vermittelt die Begabtenprüfung für Erwachsene. Das Abitur verleiht prinzipiell die Berechtigung zum Hochschulstudium. Zunehmend wird auch den Absolventen der Fachhochschulen Zugang zu allen wissenschaftlichen Hochschulen gewährt. - Die Abiturientenprüfung wurde erstmals 1788 an den höheren Schulen in Preußen eingeführt.
 
Als Folge der Bildungswerbung der 1970er-Jahre sind die Abiturientenzahlen schnell gestiegen, wobei zusätzlich zur Erhöhung der Abiturientenquote an der Gesamtzahl des Altersjahrgangs auch die geburtenstarken Jahrgänge den Anstieg bewirkten. 1998 erwarben 225 000 Schülerinnen und Schüler die Hoch- oder Fachhochschulreife. Trotz Ausbaus der Hochschulen hat sich für verschiedene Studienrichtungen der Numerus clausus verschärft; in einigen Fächern wird neben dem Abitur ein studienbezogenes Auswahlverfahren erprobt, dessen Grundsätze im Hochschulrahmengesetz in der Fassung vom 9. 4. 1987 niedergelegt sind. Das Abitur hat damit den Charakter der Hochschulzulassung zum Teil verloren. Da sich auch die Aussichten der Hochschulabsolventen auf eine der Ausbildung angemessene Anstellung in vielen Fächern verschlechtert haben, drängen viele Abiturienten in berufliche Ausbildungsgänge, besonders im Bereich der Wirtschaft, und verdrängen dort zum Teil die Bewerber mit Hauptschul- oder Realschulabschluss.
 
Im Zug der Neuordnung der gymnasialen Oberstufe gemäß der Vereinbarung der Konferenz der Kultusminister vom 13. 12. 1973 wurde auch das Abitur umgestaltet, in das seitdem die Leistungen in den Klassen 12 und 13 mit einbezogen werden. Es werden insgesamt 20 Grund-, sechs Leistungskurse und eine Facharbeit (oder ähnlicher Nachweis) und das Abitur selbst (drei Fächer schriftlich und gegebenenfalls mündlich, ein 4. Fach nur mündlich) zusammengerechnet. Das Abitur gilt als bestanden, wenn in jedem der drei Bereiche von möglichen 300 Punkten mindestens je 100 erreicht werden. Durch unterschiedlichen Bestimmungen für die Fächerwahl in den einzelnen Bundesländern wurde die Vergleichbarkeit des Abiturs infrage gestellt; die Freizügigkeit in der Wahl und Abwahl der Fächer wurde daher eingegrenzt. Einzelne Bundesländer stellen die Aufgaben für das schriftliche Abitur einheitlich und zentral; die Einführung von Normenbüchern zur Steigerung der Vergleichbarkeit von Noten ist umstritten. Dennoch konnten die prinzipiellen Einwände der Kritiker, die durch die bloß additive Zusammenrechnung einzelner Leistungen die Studierfähigkeit gefährdet sehen, nicht ausgeräumt werden. Gefordert wird eine strukturelle Reform, die eine allgemeine Studierfähigkeit gewährleisten, nicht aber die Spezialisierung der Hochschulstudien vorwegnehmen soll.
 
Das Abitur der Mitgliedstaaten des Europarates wird gegenseitig anerkannt. Über die Äquivalenz anderer Abschlusszeugnisse entscheidet die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen beim Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister.
 
In Österreich ist aufgrund des Schulorganisationsgesetz von 1962 und des Schulunterrichtsgesetz von 1974 der Besuch der achtstufigen allgemein bildenden höheren Schule oder eines auf der achtstufigen Pflichtschule aufbauenden vierstufigen Oberstufenrealgymnasiums Vorbedingung für die Reifeprüfung (Matura). Daneben führen auch Sonderformen (Aufbaugymnasium oder -realgymnasium, Gymnasium oder Realgymnasium für Berufstätige) zur Reifeprüfung. Die berufsbildenden höheren Schulen vermitteln eine fachbezogene Matura. Ferner besteht allgemein die Möglichkeit, eine Externistenreifeprüfung (zweiter Bildungsweg) abzulegen.
 
In der Schweiz wird die Maturität (eidgenössisch geregelte Typen: A = altsprachlich, B = Latein - neusprachlich, C = mathematisch-naturwissenschaftlich, D = neusprachlich, E = wirtschaftswissenschaftlich) nach 12-13 Schuljahren von einem vom Bundesrat anerkannten Gymnasium oder von der eidgenössischen Maturitätsprüfungskommission erteilt. Daneben bestehen kantonale Sonderformen (musische, pädagogisch-soziale und Handelsmaturität).
 
Literatur:
 
E. Sebbel u. D. Acker: Ausbildungs- und Prüfungsordnung f. die gymnasiale Oberstufe, Komm. (21985).

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Abi|tur, das; -s, -e <Pl. selten> [zu nlat. abiturire, ↑Abiturient]: Reifeprüfung an einer höheren Schule: Bis die anderen A. machen, hast du schon eine abgeschlossene Berufsausbildung (Chotjewitz, Friede 28); sein A. machen, bauen; das A. bestehen, nachholen; durchs A. fallen.

Universal-Lexikon. 2012.