Stu|fen|füh|rer|schein, der:
stufenweise zu erwerbender Führerschein für ein Motorrad.
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Stufenführerschein,
bei der Fahrerlaubnis Klasse A (für Krafträder mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h) die Einschränkung, dass die Fahrerlaubnis bis zum Ablauf von zwei Jahren seit Erteilung nur zum Führen von Krafträdern mit einer Nennleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg berechtigt (§ 6 Absatz 2 Fahrerlaubnisverordnung). Die Einschränkung gilt nicht für Erwerber der Fahrerlaubnis Klasse A, die das 25. Lebensjahr vollendet haben.
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Stu|fen|füh|rer|schein, der: stufenweise zu erwerbender Führerschein für ein Motorrad.
Universal-Lexikon. 2012.