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Unternehmergewinn
Un|ter|neh|mer|ge|winn, der (Wirtsch.):
Teil des Profits, der nach Abzug der Zinsen auf das Kapital dem Unternehmer verbleibt und als Entgelt für seine unternehmerische Tätigkeit erscheint.

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Unternehmergewinn,
 
im weiteren Sinn das Einkommen des Unternehmers, das ihm nach Abzug der Kosten (ohne Unternehmerlohn und Eigenkapitalverzinsung) von den Erträgen aus unternehmerischer Tätigkeit zur Verfügung steht (Unternehmereinkommen); im engeren Sinn der Teil, der nach Abzug des Entgelts für seine Arbeit (Unternehmerlohn) und des kalkulatorischen Eigenkapitalzinses (sofern Unternehmer und Kapitalgeber identisch sind) vom Unternehmergewinn im weiteren Sinn als Gewinn übrig bleibt. Der Unternehmergewinn im engeren Sinn gilt als Risikoprämie zum Ausgleich für das allgemeine Unternehmerwagnis. (Gewinn)

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Un|ter|neh|mer|ge|winn, der (Wirtsch.): Teil des Profits, der nach Abzug der Zinsen auf das Kapital dem Unternehmer verbleibt und als Entgelt für seine unternehmerische Tätigkeit erscheint.

Universal-Lexikon. 2012.