Ver|hạft:
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Ver|hạft: 1. in den Wendungen in V. nehmen (veraltet; 1↑Haft 1): ∙ ... und wolle endlich den Raymond ... verklagen und in V. nehmen lassen (Goethe, Egmont II); in V. sein (veraltet; sich in 1↑Haft 1 befinden). ∙ 2. Verhaftung; das Verhaftetwerden: Wie, Herr, wenn eins zum Feinde ginge, statt Atalus sich stellte dem V.? (Grillparzer, Weh dem I).
Universal-Lexikon. 2012.