Akademik

Vorteilsannahme
Vor|teils|an|nah|me, Vorteilsnahme, die [zum Bestandteil -nahme Abnahme] (Rechtsspr.):
Forderung od. Annahme eines Vorteils durch einen Amtsinhaber.

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Vor|teils|an|nah|me, die (Rechtsspr.): den Tatbestand der passiven Bestechung erfüllende, strafbare Annahme eines [Vermögens]vorteils.

Universal-Lexikon. 2012.