Akademik

Abnahme
Beschneidung; Dämpfung; Reduzierung; Reduktion; Verminderung; Rückgang; Regression; Verringerung; Minderung

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Ab|nah|me ['apna:mə], die; -, -n:
das Abnehmen:
die Abnahme des neuen Schiffs.

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Ạb|nah|me 〈f. 19; unz.〉
1. das Abnehmen, Wegnehmen, Entfernen
2. Verringerung, Verfall, Verlust (Gewichts\Abnahme), Rückgang
3. Entgegennahme, Annahme, Kauf
● \Abnahme eines Bauwerks (amtl.) Anerkennung der richtigen Fertigstellung; \Abnahme eines Gliedes 〈Chir.〉 Amputation; \Abnahme der Kräfte; \Abnahme einer Ladung Abholung u. Anerkennung der richtigen Lieferung; \Abnahme des Mondes Übergang vom Vollmond zum Neumond; \Abnahme einer Ware

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Ạb|nah|me , die; -, -n [2. Bestandteil mhd. nāme, ahd. nāma = das (gewaltsame) Nehmen, Verbalabstraktum von nehmen]:
1. das Abnehmen (1), Entfernung:
die A. des Kronleuchters, des Verbandes;
die A. (Amputation) eines Beines.
2. Verminderung:
eine merkliche A. des Gewichts.
3. das Abnehmen (7); Kauf:
bei A. größerer Mengen gewähren wir Rabatt;
A. finden (sich verkaufen lassen: die Ware findet reißende A.).
4. <Pl. selten> das Abnehmen (3):
die A. eines Versprechens.
5.
a) das Abnehmen (5):
die A. der Parade;
die A. aller Handwerkerleistungen am Bau;
b) <Pl. selten> mit der Abnahme (5 a) betraute Personen:
die A. hat den Wagen beanstandet.

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Abnahme,
 
1) allgemein: Weg- oder Entgegennahme, Entfernung, Verminderung; auch Prüfung.
 
 2) Recht: im Kaufvertragsrecht die körperliche Übernahme der gekauften Sache durch den Käufer (ohne Anerkennung ihrer Vertragsmäßigkeit). Der Käufer ist zur Abnahme verpflichtet (§ 433 BGB). Die Kosten der Abnahme und der Versendung an einen anderen als den Erfüllungsort trägt der Käufer (§ 448 BGB). - Im Werkvertragsrecht die Hinnahme des Werks mit gleichzeitiger Anerkennung seiner vertragsgemäßen Herstellung. Auch hier besteht Abnahmepflicht; bei der Abnahme eines mangelhaften Werks kann sich der Abnehmende seine Rechte vorbehalten (§ 640 BGB; Werkvertrag).

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Ạb|nah|me, die; -, -n [2. Bestandteil mhd. nāme, ahd. nāma = das (gewaltsame) Nehmen, Verbalabstraktum von ↑nehmen]: 1. das Abnehmen, Entfernung: die A. des Kronleuchters, des Verbandes; die A. (Amputation) eines Beines. 2. <Pl. selten> Verminderung: eine merkliche A. des Gewichts; die periodische Zu- und A. des Leuchtens. 3. <Pl. selten> das Abnehmen (7); Kauf: bei A. größerer Mengen gewähren wir Rabatt; *A. finden (sich verkaufen lassen): die Ware findet reißende A. 4. <Pl. selten> das Abnehmen (3): die A. eines Versprechens. 5. <Pl. selten> a) das Abnehmen (5): die A. der Parade; die A. der Fahrzeuge; die A. einer Strecke; b) mit der ↑Abnahme (5 a) betraute Personen: die A. hat den Wagen beanstandet.

Universal-Lexikon. 2012.