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un|fä|hig ['ʊnfɛ:ɪç] <Adj.>:a) nicht die körperlichen Voraussetzungen, die nötige Kraft (für etwas) habend:
er ist seit seinem Unfall unfähig zu arbeiten.
Syn.: nicht in der Lage.
Zus.: arbeitsunfähig, berufsunfähig, bewegungsunfähig, erwerbsunfähig, haftunfähig, kampfunfähig, zeugungsunfähig.
b) seinen Aufgaben nicht gewachsen:
der unfähige Mitarbeiter wurde versetzt.
Syn.: ↑ inkompetent.
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ụn|fä|hig 〈Adj.〉 nicht fähig, nicht imstande (etwas zu tun), ohne die Fähigkeit (etwas zu tun) ● ein \unfähiger Arbeiter, Mitarbeiter; der Verletzte war \unfähig aufzustehen; ich bin augenblicklich \unfähig, zu entscheiden, ob ...; er ist \unfähig, die Wahrheit zu ertragen; er ist \unfähig, Rot und Grün zu unterscheiden; er ist \unfähig zu weiterer Arbeit, zur Arbeit
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ụn|fä|hig <Adj.>:
ein -er Mitarbeiter;
wir können sie nicht brauchen, sie ist völlig u.
2.
☆ zu etw. u. sein (zu etw. nicht imstande sein: er ist zu einer solchen Tat/(geh.:) einer solchen Tat u.; er war u., einen klaren Gedanken zu fassen; <auch attr.:> ein zu solchen Aufgaben -er Mann).
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ụn|fä|hig <Adj.>: 1. den gestellten Aufgaben nicht gewachsen; nicht ↑fähig (1): ein -er Mitarbeiter; wir können sie nicht brauchen, sie ist völlig u. 2. *zu etw. u. sein (zu etw. nicht imstande sein): er ist zu einer solchen Tat/(geh.:) einer solchen Tat u.; Frierend kauerten sie auf ihrem Floß, u. zu einer Geste des Schmerzes, u. zu handeln (Ransmayr, Welt 167); er war u., einen klaren Gedanken zu fassen; Dabei ist man sich darüber klar, dass die deutsche Bauernschaft u. ist, auf den Weltmärkten zu konkurrieren (Fraenkel, Staat 278); <auch attr.:> ein zu solchen Aufgaben -er Mann.
Universal-Lexikon. 2012.