Wehr|sold, der:
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Wehrsold,
geldliche Abfindung des Wehrpflichtigen in seiner aktiven Dienstzeit und bei Wehrübungen; für die Bundeswehr durch das Wehrsoldgesetz in der Fassung vom 24. 1. 1996 (mit Änderungen) geregelt. Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit erhalten wie Beamte Dienstbezüge nach dem Bundesbesoldungsgesetz.
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Wehr|sold, der: ↑Sold (2): den W. erhöhen.
Universal-Lexikon. 2012.