Akademik

Wehrsold
Wehr|sold, der:
Sold (2).

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Wehrsold,
 
geldliche Abfindung des Wehrpflichtigen in seiner aktiven Dienstzeit und bei Wehrübungen; für die Bundeswehr durch das Wehrsoldgesetz in der Fassung vom 24. 1. 1996 (mit Änderungen) geregelt. Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit erhalten wie Beamte Dienstbezüge nach dem Bundesbesoldungsgesetz.

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Wehr|sold, der: Sold (2): den W. erhöhen.

Universal-Lexikon. 2012.